Erklärung zur Barrierefreiheit
Liechtenstein Marketing ist bemüht, seine Webseiten im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGlG), LGBl. 2022 Nr. 101, barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Webseiten von Liechtenstein Marketing:
- www.tourismus.li
- www.liechtenstein-business.li
- www.liechtenstein-marketing.li
- www.staatsfeiertag.li
Derzeit bestehen nach aktuellem Kenntnisstand keine mobilen Anwendungen, die von dieser Erklärung erfasst werden.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannten Webseiten sind mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf Konformitätsstufe AA beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) nach der Richtlinie (EU) 2016/2102 teilweise vereinbar.
Diese Einschätzung beruht auf einer internen Selbstbewertung und einer stichprobenartigen Prüfung zentraler Seitentypen. Eine vollständige technische Prüfung aller Inhalte, Funktionen, Zustände und Drittmodule wurde noch nicht abgeschlossen. Deshalb kann eine vollständige Vereinbarkeit mit WCAG 2.1 AA derzeit nicht bestätigt werden.
Für www.staatsfeiertag.li ist eine neue Website in Planung. Bei der Entwicklung der neuen Website liegt der Schwerpunkt auf der Einhaltung der WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA. Die Veröffentlichung der barrierefreien Website ist bis Mitte Juni 2026 geplant.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht oder noch nicht vollständig barrierefrei:
a. Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen
Bei folgenden Abschnitten, Inhalten und Funktionen kann eine vollständige Barrierefreiheit derzeit nicht abschliessend bestätigt werden:
- Interaktive Karten, Tourenmodule, Routenplaner und grafische Auswertungen, insbesondere im Zusammenhang mit eingebundenen oder verlinkten Drittangeboten.
- Komplexe Buchungs-, Such-, Filter- und Formularfunktionen, insbesondere bei Unterkunftssuche, Newsletter-Anmeldung, Eventinformationen, Medienanmeldungen oder vergleichbaren Eingabestrecken.
- Einzelne Bilder, Bildergalerien, Videos, Social-Media-Einbindungen und audiovisuelle Inhalte, bei denen Alternativtexte, Untertitel, Audiodeskriptionen oder strukturierte Bildinformationen noch nicht durchgehend geprüft oder ergänzt sind.
- PDF-Dateien, Downloads, Broschüren und ältere Dokumente, die möglicherweise nicht durchgehend getaggt, strukturiert oder für Screenreader optimiert sind.
- Einzelne Navigationselemente, Pop-ups, Overlays, Slider oder Bedienelemente, bei denen Tastaturbedienbarkeit, Fokusführung, sichtbarer Fokus, Name/Role/Value oder Screenreader-Ausgabe noch nicht für alle Zustände abschliessend geprüft sind.
- Einzelne Farb-, Kontrast- und Darstellungsvarianten, insbesondere bei grafischen Elementen, Karten, Bannern, Bildern mit Textanteilen oder eingebundenen Drittinhalten.
- Inhalte in leichter Sprache oder Gebärdensprache stehen derzeit nicht durchgehend zur Verfügung.
Liechtenstein Marketing arbeitet daran, diese Punkte im Rahmen laufender technischer, redaktioneller und gestalterischer Weiterentwicklungen zu verbessern.
b. Unverhältnismässige Belastung
Derzeit wird keine generelle Ausnahme wegen unverhältnismässiger Belastung geltend gemacht. Sollte die barrierefreie Umsetzung einzelner älterer Inhalte, sehr umfangreicher Archivbestände oder komplexer Drittmodule kurzfristig nur mit unverhältnismässigem Aufwand möglich sein, werden diese Inhalte priorisiert geprüft und nach Möglichkeit durch barrierefreie Alternativen ergänzt.
c. Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
Folgende Inhalte können ganz oder teilweise ausserhalb des unmittelbaren Einflussbereichs von Liechtenstein Marketing liegen oder nicht vollständig in den Anwendungsbereich fallen:
- Inhalte von Dritten, die nicht von Liechtenstein Marketing erstellt, finanziert oder kontrolliert werden.
- Eingebettete Inhalte und Funktionen externer Dienstleister, beispielsweise Karten, Buchungssysteme, Social-Media-Inhalte, Videoplattformen, Newsletter-Tools oder vergleichbare Drittmodule.
- Ältere Archiv-, Download- oder Mediendateien, soweit sie nicht für aktive Verwaltungsverfahren oder aktuelle Dienstleistungen benötigt werden.
Wenn Informationen aus nicht barrierefreien Inhalten benötigt werden, stellt Liechtenstein Marketing nach Möglichkeit eine barrierefreie Alternative oder eine individuelle Auskunft zur Verfügung.
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 3. Juni 2026 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Grundlage einer von Liechtenstein Marketing durchgeführten Selbstbewertung erstellt. Ergänzend wurden öffentlich zugängliche Informationen der betroffenen Webseiten berücksichtigt.
Diese Erklärung wurde zuletzt am 3. Juni 2026 überprüft.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn dir Mängel zur Barrierefreiheit an einer der genannten Webseiten auffallen oder wenn du Informationen zu nicht barrierefreien Inhalten benötigst, kannst du dich an Liechtenstein Marketing wenden:
Liechtenstein Marketing
Äulestrasse 30
Postfach 139
9490 Vaduz
Liechtenstein
Telefon: +423 239 63 63
E-Mail: info@liechtenstein.li
Bitte gib nach Möglichkeit an, auf welcher Website, auf welcher Unterseite und bei welcher Funktion der Mangel auftritt. So kann Liechtenstein Marketing deine Rückmeldung gezielt prüfen und bearbeiten.
Durchsetzungsverfahren
Du hast unter oben genanntem Kontakt eine Anfrage zur Barrierefreiheit der genannten Webseiten gestellt. Falls dabei innerhalb der gesetzlich definierten Frist von zwei Monaten keine zufriedenstellende Lösung gefunden wird, kannst du dich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Stelle beim Amt für Soziale Dienste (Durchsetzungsstelle) wenden.
Die Durchsetzungsstelle wird, wenn die Beschwerde berechtigt ist, Handlungsempfehlungen aussprechen und Massnahmen vorschlagen.
Amt für Soziale Dienste
Postplatz 2
9494 Schaan
E-Mail: digitale-barrierefreiheit@llv.li
Hinweis zur laufenden Weiterentwicklung
Liechtenstein Marketing überprüft und verbessert die digitale Barrierefreiheit seiner Webseiten laufend. Neue Inhalte und technische Weiterentwicklungen sollen möglichst barrierearm umgesetzt werden. Rückmeldungen von Nutzerinnen und Nutzern helfen dabei, bestehende Barrieren zu erkennen und gezielt zu reduzieren.