×

Finden Sie die passende Unterkunft
×
Berg Tal
Berg Tal
  • Heute
    1°C
    6°C
  • Samstag
    3°C
    7°C
  • Sonntag
    -4°C
    3°C
  • Montag
    -4°C
    2°C
  • Dienstag
    -3°C
    2°C

Mit dem Rollstuhl über Stock und Stein

Beim Schlucher-Treff direkt beim Ortseingang von Malbun können zwei geländegängige Rollstühle des Typs «JST Mountain Drive» für schöne Ausflüge mit der ganzen Familie gemietet werden. Das inneralpine Gebiet der Walsergemeinde Triesenberg besticht durch die intakte Natur in einer einmaligen Berglandschaft. 

Finanziert von der Hand in Hand Anstalt der Unternehmerfamilie Vogt und unterstützt von der Schweizerischen Stiftung für das cerebral gelähmte Kind bietet die Gemeinde Triesenberg auch gehbehinderten Menschen die Möglichkeit, diese einmalige Bergwelt zu erleben.

Direkt vor dem Schlucher-Treff in Malbun befindet sich eine Haltestelle des Verkehrsbetriebs LIECHTENSTEINmobil und auch Steg ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln im 30-Minuten-Takt erreichbar.

Routenempfehlungen mit Ausganspunkt Malbun und Steg

1. Sassseeli / Alpe Guschg (anspruchsvoll) / Malbun
Der Sassweg führt zum idyllischen gelegenen Sassseeli. Dies ist gleichzeitig auch der bei Kindern beliebte Forscherweg Malbun. Von dort führt der Weg weiter bis zur Alp Guschg. HINWEIS: Restaurant und barrierefreies WC beim Start- bzw. Endpunkt (Schluchertreff) vorhanden.

2. Bergstation Sareis (anspruchsvoll) / Malbun
Die Turnastrasse führt vorbei an der Alp Turna zur Bergstation und dem Bergrestaurant auf Sareis mit dem herrlichen Ausblick über das Malbuntal. HINWEIS: Restaurant mit grosser Terrasse, kein barrierefreies WC.

3. Alp Pradamee (leicht) / Malbun
Die Alpstrasse führt bis zur Alp Pradamee. Dort kann man sich verpflegen und feine Alpprodukte kaufen. HINWEIS: Einkehrmöglichkeit, kein barrierefreies WC.

4. Alp Valüna (leicht) / Steg (Postauto bis nach Steg benutzen)
Am idyllischen Gänglisee vorbei, wo Grillstellen und Ruhebänke zum Verweilen einladen, führt die Valünastrasse bis zur Alp Valüna. Dort kann man sich verpflegen und feine Alpprodukte kaufen. HINWEIS: Einkehrmöglichkeit, barrierefreies WC vorhanden.

5. Alp Sücka (leicht) / Steg (Postauto bis nach Steg benutzen)
Die Alpstrasse (V1) führt zur Alp Sücka und zum Bergrestaurant. Etwas weniger steil ist die Route am Stausee vorbei und über die Forststrasse (V2) Schwemmi zur Sücka. Von dort ist es auch nicht weit bis zum alten Tunnel aus dem Jahr 1867. Heute als «ds alt Tonäll» bekannt. Auf der Gemeindealpe kann man zudem feine Alpprodukte kaufen und im Bergrestaurant einkehren. HINWEIS: Einkehrmöglichkeit, barrierefreies WC vorhanden.

Zu den Routenbeschreibungen

Bedingungen bei der Vermietung

Die geländegängigen Rollstühle «JST Mountain Drive» werden an gehbehinderte Menschen vermietet, um diesen Ausflüge in die Liechtensteiner Bergwelt zu ermöglichen. Der Mieter verpflichtet sich den Rollstuhl für diesen Zweck zu mieten und entsprechend zu verwenden. Die Vermietung erfolgt stundenweise.

Die Grundmietgebühr bis zu einer Mietdauer von drei Stunden beträgt CHF 20.- pro Rollstuhl. Für jede weitere Stunde werden CHF 6.‒ verrechnet.

Bei der Übergabe wird der Mietvertrag «JST Mountain Drive» von Vermieter und Mieter ausgefüllt und unterzeichnet. Der Mieter identifiziert sich mit Hilfe eines offiziellen Ausweisdokuments (Pass, Identitätskarte, Führerschein usw.). Der Vermieter stellt den Rollstuhl in einwandfreiem Zustand und mit voll geladener Batterie zur Verfügung. Der Mieter erhält Instruktionen zu den Funktionen und zur richtigen Bedienung. Der Mieter verpflichtet sich, das geliehene Gerät entsprechend der Instruktionen zu benutzen. Der Rollstuhl darf nur vom Mieter und dessen Familienangehörigen genutzt werden. Eine weitere Vermietung bzw. leihweise Überlassung des Rollstuhls an Dritte ist nicht zulässig. Reparaturkosten für Schäden durch unsachgemässe Bedienung werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei Totalschaden oder Diebstahl haftet der Mieter, sofern er den Schaden zu vertreten hat. Der Mieter haftet voll bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung von Schäden, insbesondere bei alkoholbedingter oder sonstiger Rauschmittel abhängiger Fahruntüchtigkeit. Der Mieter muss eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben.

 

Weiterführende Informationen 

www.schlucher-treff.li
Mobility International Schweiz
Liechtensteiner Behinderten-Verband