Aktuelle Informationen zu Corona/COVID-19 im Fürstentum Liechtenstein
Stand 15. April 2021
- Wichtigste Eckpunkte der touristischen Angebote
Im öffentlichen Verkehr und in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt eine generelle Maskenpflicht. Das Gastgewerbe von Hotels über Ferienwohnungen bis hin zu Campingplätzen und Hütten haben normal geöffnet. Sämtliche öffentlich zugängliche Einrichtungen (wie Museen, Fitnesszentren, Sportzentren, etc.) sind seit 1. März wieder geöffnet. Die Sesselbahnen im Malbun laufen wie gewohnt. Bis auf weiteres bleiben alle Gastronomiebetriebe geschlossen. Take-Away und Lieferdienst sind weiterhin möglich. Zudem sind die Gastronomiebetriebe in den Hotels für die hoteleigenen Gäste geöffnet. Veranstaltungen bis 25 Personen sind ab 29. März wieder erlaubt.
- Einreise ins Fürstentum Liechtenstein
Für die Einreise ins Fürstentum Liechtenstein gelten die gleichen Bestimmungen wie für die Schweiz. Personen, die aus einem Staat oder Gebiet mit hohem Infektionsrisiko einreisen, müssen sich während 10 Tagen in Quarantäne begeben. Die Liste dieser Länder wird laufend angepasst und befindet sich auf der Seite Quarantänepflicht für Einreisende des Schweizer Bundesamts für Gesundheit. Seit 10. Februar 2021 müssen Personen, die von Liechtenstein nach Österreich einreisen, sich vorab online registrieren und beim Grenzübertritt einen negativen Coronavirus-Test vorweisen. Weitere Informationen dazu finden sich auf der Seite der Regierung des Fürstentums Liechtenstein.
- Öffentlicher Verkehr
Seit dem 6. Juli besteht für Personen ab 12 Jahren eine Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr. Masken sind in Apotheken und Supermärkten zu den normalen Öffnungszeiten erhältlich.
- Beherbergungen
Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen, Jugendherbergen, Campingplätze und Hütten sind unter Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsrichtlinien normal geöffnet und freuen sich darauf, Gäste begrüssen zu dürfen. Wie in allen öffentlich zugänglichen Innenräumen gilt auch hier die Maskenpflicht.
- Gastronomie
Bis auf weiteres sind alle Gastronomiebetriebe geschlossen. Take-Away und Lieferdienst sind weiterhin möglich. Zudem sind die Gastronomiebetriebe in den Hotels für die hoteleigenen Gäste geöffnet. Alle aktuellen Liefer- und Take-Away-Angebote sind weiterhin auf der Plattform zemma verfügbar.
- Private Veranstaltungen
Für private Veranstaltungen, die nicht in öffentlich zugänglichen Einrichtungen oder Betrieben stattfinden, bei denen die teilnehmenden Personen den Organisatoren bekannt sind und für welche kein Schutzkonzept verlangt wird, gilt im Innen- wie im Aussenbereich eine Obergrenze von zehn Personen.
- Öffentliche Veranstaltungen
Öffentliche Veranstaltungen in Innenräumen dürfen mit bis zu 10 Personen durchgeführt werden. Ab 29. März dürfen im Freien wieder Veranstaltungen bis 25 Personen durchgeführt werden. An Veranstaltungen dürfen keine Speisen und Getränke abgegeben werden und es gelten die strikten Schutzkonzepte.
- Versammlungsverbot
Menschenansammlungen von mehr als zehn Personen im öffentlichen Raum sind nicht erlaubt.
- Öffentlich zugängliche Einrichtungen und Schulen
Sämtliche öffentlich zugängliche Einrichtungen (wie Museen, Fitnesszentren, Sportzentren, etc.) sind ab 1. März wieder geöffnet. Schulen bleiben normal geöffnet. Ab dem 18. Januar gilt für Lehr- und Schulpersonal sowie für alle Schülerinnen und Schüler ab dem 12. Geburtstag eine allgemeine Maskenpflicht. Ausgenommen sind der Sportunterricht sowie Musikunterricht. - Bergbahnen
Die Sesselbahnen im Malbun laufen wie gewohnt. Hier gilt, wie im öffentlichen Verkehr, eine Maskenpflicht. Laufende Updates über die aktuelle Lage im Skigebiet Malbun finden Sie unter malbun.li.
- Home-Office Empfehlung
Die Regierung verzichtet auf eine Home-Office-Pflicht, empfiehlt aber das Arbeiten von zu Hause aus, wo immer das möglich ist. Neu gilt zum Schutz von Arbeitnehmenden in Innenräumen überall dort eine Maskenpflicht, wo sich mehr als eine Person in einem Raum aufhält. Dies gilt auch in Fahrzeugen.
- Impfung: Informationen zu Impfungen in Liechtenstein finden sich auf der Seite der Regierung
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Offizieller Kommunikationskanal
Auf dieser Seite werden die Informationen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein gespiegelt. Alle aktuellen und detaillierten Informationen finden sich auf der Homepage: regierung.li/Corona
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Touristen- und Informationsbüros
Haben Sie Fragen zu touristischen Angeboten oder der allgemeinen Situation? Unsere Informationsbüros helfen Ihnen gerne weiter:
Liechtenstein Center - Tourist Info
Städtle 39, 9490 Vaduz
T +423 239 63 63
info@liechtenstein.li, tourismus.li
Täglich geöffnet von 9.00 bis 17.00 UhrMalbun Center – Tourist Info
Im Malbun 3, 9497 Triesenberg-Malbun
T +423 239 63 15
malbuninfo@liechtenstein.li, malbun.li
Täglich geöffnet von 9.00 bis 17.00 Uhr
Tourist Office Triesenberg (Post)
Dorfzentrum, 9497 Triesenberg
T +423 262 19 26 oder T +423 265 50 10
Montag bis Freitag von 7.45 bis 11.30 Uhr und
14.00 bis 17.30 Uhr, Samstag 7.45 bis 11.30 Uhr -
Hotlines
Hotline Coronavirus (nicht medizinische Fragen)
T+423 236 76 82 - Montag-Freitag; BürozeitenLandesspital: Medizinische Notfälle
T +423 235 44 11 - ganze Woche; 24 Std.Ärztenotruf: Medizinische Notfälle
T +423 230 30 30 - ganze Woche; 24 Std.Hotline COVID-19-Tests
T +423 235 45 32 - ganze Woche; 24 Std.Fragen zum Tourismus
T+423 239 63 63, info@liechtenstein.li -
Überblick der Hygiene- und Sicherheitsrichtlinien
Abstand halten
Halten Sie mindestens 1.5 Meter Abstand zu Ihren MitmenschenMaske tragen
In öffentlichen Verkehrsmitteln und in allen Situationen, wo das Abstand halten nicht möglich istGründlich Hände waschen
Waschen Sie die Hände oder verwenden Sie Desinfektionsmittel, um die Übertragung der Krankheitserreger zu minimierenPersönlichen Kontakt vermeiden
Vermeiden Sie direkten Kontakt wie das HändeschüttelnBei Husten und Niesen
Bitte husten und niesen Sie in ein Taschentuch oder in Ihre ArmbeugeBei Symptomen
Bei typischen Symptomen oder Kontakt mit positiv getesteten Personen sofort telefonisch einen Termin beim Arzt vereinbaren und testen lassen. Bleiben Sie bis zum Testergebnis zuhauseTracing
Zur Rückverfolgung wenn immer möglich Kontakte angeben